Passbilder für den Führerschein in Hamburg
Für deinen Führerscheinantrag brauchst du ein aktuelles biometrisches Passfoto. Bei Nordhilfe bekommst du es am Tag deines Erste-Hilfe-Kurses: sechs biometrische Passfotos für 10 €.
Welches Foto du für den Führerschein brauchst
Dem Antrag auf eine Fahrerlaubnis liegt ein Lichtbild bei, das den Regeln der Passverordnung entspricht (§ 21 Abs. 3 FeV). Die Stadt Hamburg nennt in ihrer Liste der Unterlagen dafür:
- ein biometrisches Passfoto,
- im Format 35 x 45 Millimeter,
- nicht älter als ein Jahr.
Das Foto landet später auf deinem Kartenführerschein. Ein altes Bild aus der Schublade oder ein Handyfoto reicht deshalb nicht.
Passfotos bei Nordhilfe
Bei uns buchst du die Passfotos als Zusatzleistung zu deinem Erste-Hilfe-Kurs. Sie werden am Kurstag am Kursort aufgenommen, du brauchst also keinen extra Termin im Fotostudio. Du bekommst: Sechs biometrische Passfotos. Preis: 10 €. Die Kurse finden samstags und sonntags statt.
- In der Anmeldung Kursort und Termin wählen.
- Die Kachel Kurs + Passfotos ist dann schon ausgewählt. Brauchst du auch den Sehtest, nimm das 3-in-1-Paket.
- Am Kurstag werden die Fotos vor Ort gemacht.
Auf Wunsch geben wir deine Unterlagen danach bei deiner Fahrschule ab. Wie das läuft, steht in den häufigen Fragen.
Wann du das Foto machen solltest
Weil das Foto bei der Antragstellung höchstens ein Jahr alt sein darf, lohnt es sich, Kurs, Sehtest und Foto ungefähr dann zu erledigen, wenn du dich bei der Fahrschule anmeldest. Der Antrag kann in Hamburg vor dem Fahrschulunterricht gestellt werden, frühestens ein halbes Jahr vor dem Mindestalter für deine Klasse. Den ganzen Ablauf erklären wir im Ratgeber Führerschein beantragen in Hamburg.
Stellst du den Antrag nicht über die Fahrschule, sondern selbst beim Landesbetrieb Verkehr (LBV), gibt es laut hamburg.de am Standort LBV-Mitte in der Süderstraße auch einen Fotoautomaten.
Quellen
- Führerschein beantragen, Freie und Hansestadt Hamburg, hamburg.de, abgerufen am 08.10.2026
- § 21 FeV: Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 08.10.2026
Stand: 08.10.2026. Diese Seite gibt einen Überblick und ersetzt keine Auskunft der Fahrerlaubnisbehörde. Im Zweifel gilt, was der Landesbetrieb Verkehr (LBV) oder deine Fahrschule dir sagt.
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