Bevor du in Hamburg zur Fahrprüfung darfst, muss die Fahrerlaubnisbehörde deinen Antrag haben. Zuständig ist der Landesbetrieb Verkehr (LBV). Das klingt nach Behördengang, ist aber meistens unkompliziert: In der Regel gibst du alle Unterlagen bei deiner Fahrschule ab, und die kümmert sich um den Rest. Wichtig ist nur, dass deine Unterlagen vollständig und aktuell sind. Hier steht, was du brauchst und worauf du achten solltest.
Wer den Antrag in Hamburg stellt
Den Antrag stellst du in Hamburg, wenn dein Hauptwohnsitz hier liegt. Das ist laut hamburg.de die Voraussetzung. Für die Ausstellung des Führerscheins sind die Führerscheinstellen LBV-Mitte und LBV-Nord zuständig.
Den Antrag kannst du schon stellen, bevor der Unterricht in der Fahrschule beginnt. Die Bearbeitung läuft dann parallel zu deiner Ausbildung. Den Führerschein selbst bekommst du erst, wenn du die Prüfungen bestanden hast.
Wann du den Antrag frühestens stellen kannst
Frühestens sechs Monate bevor du das Mindestalter für deine Führerscheinklasse erreichst (§ 21 Abs. 4 FeV). Für das begleitete Fahren ab 17 gibt es auf hamburg.de einen eigenen Antrag mit einer Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten.
Diese Unterlagen brauchst du
Für einen Führerschein der Klasse B nennt die Stadt Hamburg diese Unterlagen:
- Ausweis: einen gültigen Personalausweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) oder einen Reisepass mit aktueller Meldebestätigung.
- Passfoto: ein aktuelles biometrisches Passfoto im Format 35 x 45 Millimeter, nicht älter als ein Jahr.
- Erste-Hilfe-Nachweis: eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe.
- Sehtest: eine Sehtestbescheinigung, die nicht älter als zwei Jahre ist.
- Terminbestätigung: nur, wenn du den Antrag nicht über die Fahrschule stellst, sondern selbst einen Termin beim LBV gebucht hast.
Für die Klassen C und D (Lkw und Bus) brauchst du zusätzliche Unterlagen, etwa eine weitergehende Untersuchung des Sehvermögens und Nachweise über deine körperliche und geistige Eignung. Die Einzelheiten stehen auf hamburg.de bei den Einträgen zu Lkw- und Busführerscheinen.
Der Erste-Hilfe-Kurs
Die Fahrerlaubnis-Verordnung verlangt eine Schulung mit mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten, mit Theorie und praktischen Übungen (§ 19 FeV). Den Nachweis bekommst du von der Stelle, bei der du den Kurs machst. Das gilt für alle Klassen, vom Roller bis zum Lkw. Wer schon für eine frühere Fahrerlaubnis an einer solchen Schulung teilgenommen hat, braucht bei einer Erweiterung keinen neuen Nachweis. Mehr dazu im Ratgeber Wie lange gilt ein Erste-Hilfe-Kurs?
Der Sehtest
Für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T reicht ein Sehtest bei einer amtlich anerkannten Sehteststelle (§ 12 FeV). Die Bescheinigung darf bei der Antragstellung höchstens zwei Jahre alt sein. Alternativ zählt ein Zeugnis einer Augenärztin oder eines Augenarztes. Was beim Test passiert, erklären wir auf der Seite Sehtest für den Führerschein.
Das Passfoto
Das Foto muss biometrisch sein und darf bei der Abgabe höchstens ein Jahr alt sein. Ein Selfie oder ein altes Bewerbungsbild reicht also nicht. Mehr dazu auf der Seite Passbilder für den Führerschein.
So läuft der Antrag über die Fahrschule
- Du meldest dich bei einer Fahrschule an.
- Du besorgst Erste-Hilfe-Nachweis, Sehtest und Passfoto.
- Du gibst die Unterlagen mit dem ausgefüllten Antrag bei der Fahrschule ab. Der Antrag des LBV für Fahrschulen fragt unter anderem Name, Geburtsdatum und Geburtsort, Anschrift, Staatsangehörigkeit und die gewünschte Klasse ab.
- Die Fahrschule reicht alles beim LBV ein und sagt dir, wie es weitergeht.
Willst du den Antrag lieber selbst stellen, geht das über die Online-Dienste des LBV oder mit einem gebuchten Termin bei einer Führerscheinstelle. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), die aktuelle Spanne nennt hamburg.de. Bezahlen kannst du dort mit Girocard oder bar.
Fristen, die du kennen solltest
- Theorieprüfung: Du musst sie innerhalb von zwölf Monaten ablegen, nachdem deine Unterlagen bei der Fahrerlaubnisbehörde eingegangen sind.
- Praktische Prüfung: Sie muss innerhalb von zwölf Monaten nach der bestandenen Theorieprüfung erfolgen.
- Fehlende Unterlagen: Laut Antragsformular des LBV gilt der Antrag als erledigt, wenn Unterlagen, die hätten beiliegen müssen, nicht innerhalb eines Jahres nachgereicht werden.
- Änderungen: Ändert sich während des Verfahrens etwas, zum Beispiel dein Name oder ob du eine Brille brauchst, muss das dem LBV mindestens sechs Wochen vor dem Ende deiner Fahrschulausbildung mitgeteilt werden. Solche Änderungen kosten laut Formular zusätzlich.
Weil Sehtest und Foto beim Antrag noch gültig sein müssen, lohnt es sich, beides nicht zu weit im Voraus zu erledigen. Ein guter Zeitpunkt ist die Anmeldung bei der Fahrschule.
Nach der Prüfung
Den Führerschein bekommst du in der Regel direkt nach der bestandenen praktischen Prüfung. Die erste Fahrerlaubnis gilt auf Probe, die Probezeit dauert in der Regel zwei Jahre. Das Dokument selbst ist 15 Jahre gültig, die Klassen bleiben dir aber erhalten (außer bei C und D).
Kurz zusammengefasst
- Antrag frühestens sechs Monate vor dem Mindestalter, meistens über die Fahrschule.
- Unterlagen: Ausweis, biometrisches Passfoto (höchstens ein Jahr alt), Erste-Hilfe-Nachweis, Sehtest (höchstens zwei Jahre alt).
- Theorieprüfung innerhalb von zwölf Monaten, Praxisprüfung innerhalb von zwölf Monaten danach.
- Bei Fragen zu deinem Fall: deine Fahrschule oder der LBV.
Quellen
- Führerschein beantragen, Freie und Hansestadt Hamburg, hamburg.de, abgerufen am 08.10.2026
- Antrag auf Erteilung / Erweiterung einer Fahrerlaubnis (PDF), Landesbetrieb Verkehr Hamburg, abgerufen am 08.10.2026
- § 21 FeV: Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 08.10.2026
- § 19 FeV: Schulung in Erster Hilfe, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 08.10.2026
- § 12 FeV: Sehvermögen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 08.10.2026
Stand: 08.10.2026. Diese Seite gibt einen Überblick und ersetzt keine Auskunft der Fahrerlaubnisbehörde. Im Zweifel gilt, was der Landesbetrieb Verkehr (LBV) oder deine Fahrschule dir sagt.