Einen ganzen Tag im Kursraum verbringen oder bequem vom Sofa aus lernen? Wer im Netz nach einem Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein sucht, findet schnell Angebote, die online laufen. Manche werben damit, „anerkannt“ zu sein. Bevor du Geld für so einen Kurs ausgibst, solltest du wissen, was die Regeln für den Führerschein tatsächlich verlangen.
Was die Fahrerlaubnis-Verordnung verlangt
Für jeden Führerschein brauchst du einen Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe. Wie diese Schulung aussehen muss, regelt § 19 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV):
- mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten,
- theoretischer Unterricht und praktische Übungen, damit du „gründliches Wissen und praktisches Können in der Ersten Hilfe“ mitnimmst,
- der Nachweis durch die Bescheinigung einer für solche Schulungen amtlich anerkannten Stelle.
Welche Stellen das sind, steht in § 68 FeV. Sie brauchen entweder eine Anerkennung der zuständigen Landesbehörde oder eine Ermächtigung durch einen Unfallversicherungsträger. Für die Anerkennung müssen unter anderem geeignete Ausbildungsräume und die nötigen Lehrmittel für den theoretischen Unterricht und die praktischen Übungen vorhanden sein.
Das Wort „online“ kommt in der Verordnung nicht vor. Sie verbietet Online-Unterricht also nicht ausdrücklich. Aber sie verlangt praktische Übungen und Räume dafür. Eine Herzdruckmassage oder die stabile Seitenlage lernst du nicht, indem du ein Video schaust, sondern indem du sie selbst übst.
Was Fahrerlaubnisbehörden dazu sagen
Die Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Dortmund schreibt auf ihrer Infoseite zum Erste-Hilfe-Nachweis ausdrücklich: „Online absolvierte Erste-Hilfe-Kurse können grundsätzlich nicht anerkannt werden.“ Anerkannt werden dort nur Nachweise von Hilfsorganisationen oder von Stellen mit einer passenden Anerkennung der DGUV oder nach § 68 FeV.
Eine eigene Aussage des Landesbetriebs Verkehr (LBV) Hamburg zu Online-Kursen haben wir nicht gefunden. Die Regeln der FeV gelten aber bundesweit, auch in Hamburg. Wenn du unsicher bist, ob ein bestimmter Kurs für deinen Antrag reicht, frag vor der Buchung bei deiner Fahrschule oder beim LBV nach. Das kostet dich einen Anruf und erspart dir im schlimmsten Fall einen zweiten Kurs.
Woran du einen passenden Kurs erkennst
Bevor du einen Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein buchst, prüf diese Punkte:
- Umfang: Der Kurs hat mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Das passt in der Regel an einen Tag.
- Praxis: Es gibt praktische Übungen, bei denen du selbst Hand anlegst, zum Beispiel an einer Übungspuppe.
- Anerkennung: Der Anbieter kann sagen, auf welcher Grundlage er für Führerscheinkurse anerkannt ist, also durch die zuständige Landesbehörde oder durch eine Ermächtigung eines Unfallversicherungsträgers.
- Bescheinigung: Du bekommst am Ende eine Teilnahmebescheinigung, die du mit deinem Antrag abgeben kannst.
- Vorsicht bei Versprechen: Ein Kurs, der nur aus Videos oder einem Online-Test besteht, erfüllt die Anforderung an praktische Übungen nicht, auch wenn die Website etwas anderes behauptet.
Drei verbreitete Missverständnisse
„Die Bescheinigung sieht doch offiziell aus“
Ein Logo, ein Siegel oder das Wort „zertifiziert“ auf einer Bescheinigung sagen nichts darüber, ob die Stelle für Führerscheinkurse anerkannt ist. Entscheidend ist die Anerkennung nach § 68 FeV oder die Ermächtigung durch einen Unfallversicherungsträger. Ein seriöser Anbieter kann dir sagen, welche das ist.
„Den Theorieteil mache ich online, die Praxis irgendwann später“
Die FeV verlangt eine Schulung mit Theorie und praktischen Übungen und eine Bescheinigung über die Teilnahme an dieser Schulung. Ob ein Kurs, der aufgeteilt und teilweise online läuft, anerkannt wird, kannst du nicht am Angebot ablesen. Frag in so einem Fall vor der Buchung bei deiner Fahrschule oder beim LBV nach.
„Ich brauche für meine neue Klasse wieder einen Kurs“
Oft nicht. Wenn du für eine frühere Fahrerlaubnis schon an einer Schulung nach § 19 FeV teilgenommen hast, wird bei einer Erweiterung auf den Nachweis verzichtet. Dann brauchst du weder einen Online-Kurs noch einen Kurs vor Ort. Mehr dazu im Ratgeber Wie lange gilt ein Erste-Hilfe-Kurs?
Wofür Online-Angebote trotzdem gut sind
Online-Videos und Lernseiten können sinnvoll sein, um Wissen aufzufrischen oder sich auf einen Kurs vorzubereiten. Wer sich vorher schon einmal mit den Grundlagen beschäftigt hat, nimmt aus dem Präsenzkurs oft mehr mit. Als Nachweis für den Führerschein ersetzen sie den Kurs vor Ort aber nicht.
Der Vorteil eines Kurses vor Ort
Im Kurs vor Ort übst du die wichtigsten Handgriffe selbst, kannst Fragen stellen und bekommst direkt Rückmeldung, ob du zum Beispiel bei der Wiederbelebung richtig drückst. Das ist genau das, was die Verordnung mit „praktischem Können“ meint. Und es ist das, was im Ernstfall zählt.
Kurz zusammengefasst
- Die FeV verlangt für den Führerschein-Kurs Theorie und praktische Übungen bei einer anerkannten Stelle.
- Fahrerlaubnisbehörden wie die in Dortmund erkennen online absolvierte Kurse ausdrücklich nicht an.
- Im Zweifel vor der Buchung bei Fahrschule oder LBV nachfragen.
- Online-Angebote eignen sich zum Auffrischen, nicht als Nachweis für den Führerschein.
Quellen
- § 19 FeV: Schulung in Erster Hilfe, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 08.10.2026
- § 68 FeV: Anerkennung von Stellen für Schulungen in Erster Hilfe, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 08.10.2026
- Führerschein: Kenntnisse in Erste-Hilfe nachweisen, Stadt Dortmund, Fahrerlaubnisbehörde, abgerufen am 08.10.2026
Stand: 08.10.2026. Diese Seite gibt einen Überblick und ersetzt keine Auskunft der Fahrerlaubnisbehörde. Im Zweifel gilt, was der Landesbetrieb Verkehr (LBV) oder deine Fahrschule dir sagt.